Vermutlich würde der Namensgeber des Gymnasiums in Kusel, der südwestdeutsche Freiheitskämpfer Philipp-Jakob Siebenpfeiffer, ein wenig im Grabe rotieren, wenn er um die Vorgänge aus Anlass einer Podiumsdiskussion der MSS13 wissen würde.
Dort wollten die Schülerinnen und Schüler, politisch interessiert und vielleicht auch im September zum ersten Mal zur Wahl eingeladen, eine Podiumsdiskussion mit den Direktkandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis 209 führen.
Von den 15 Personen hätten sich, so die Auskunft des Schulleiters, die Schülerinnen und Schüler für die Kandidatinnen und Kandidaten von SPD, CDU, FDP, Grüne, Linke und AfD entschieden. Den Kandidaten der FREIEN WÄHLER, Thomas Lebkücher, wollte man nicht einladen, da die FREIEN WÄHLER ja nicht bei den Umfragen auftauchen würden, bei 3% wären und man dann ja alle Kleinstparteien einladen müsste.
Die Schulleitung verweist auf die Autonomie der MSS in dieser Sache, verkennt aber dabei wichtige Grundsätze des Rechtsstaates, für die auch der Namensgeber im Vormärz und während der Revolution 1848 eingetreten ist.
Die Schullleitung einer staatlichen weiterführenden Schule ist auch Hoheitsträger und damit an das Gebot politischer Neutralität in ihrem Handeln gebunden. Das umschließt auch das Hausrecht und das Bestimmen darüber, wer in die Schule eingeladen wird und wer nicht. Ergo: Hätte die Schulleitung den Kandidaten der FREIEN WÄHLER gewollt, wäre er eingeladen worden.
Auch wenn es, aus gutem Grund, eine 5% Hürde im Bundestag gibt und die FREIEN WÄHLER noch nicht vertreten sind, sind sie dennoch ein von der regionalen wie überregionalen Presse in den Fokus gerückter Anwärter auf die achte Partei im Bundestag. Und damit sind sie eben nicht eine Kleinstpartei wie alle anderen. Zumal sie kommunalpolitisch im Kuseler Land eine feste Größe sind, die sich seit Jahrzehnten auch für die Schulen vor Ort eingesetzt. Darüber hinaus sind sie seit Mai im Landtag in Mainz und damit bundesweit in drei Landtagen und dem Europäischen Parlament vertreten, während Die Linke hingegen nicht im Mainzer Landtag sitzt. Und damit sind sie eindeutig nicht so zu behandeln wie andere Kleinparteien, auch das ist ein Rechtsgrundsatz von Verfassungsrang: Gleiches gleich aber Ungleiches ungleich behandeln.
Letztlich wurde noch auf die begrenzten Kapazitäten infolge der Corona Pandemie hingewiesen. Ungeachtet dessen, dass man in einer Aula oder einer Turnhalle auch 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer coronakonform unterbringen können, gäbe es auch weitere Ansätze, wie bspw. blended Formate o. ä.
Fazit: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, es wäre Aufgabe der Schulleitung gewesen, hier im Rahmen Ihrer Amtspflichten auf die Schülerinnen und Schüler einzuwirken, um auch die Stimme der drittstärksten politischen Kraft im Kreis, einer urdemokratischen Partei, die für ein „freies […] Deutschland“ kämpft, im Siebenpfeiffer Gymnasium zu hören.