FWG Bezirkstag Pfalz – Fraktion lehnt Umlageerhöhung für die Kommunen ab

  • Der Bezirksverband Pfalz erwirtschaftet in seinem Verantwortungsbereich einen Überschuss.
  • Ca. 15 Millionen aus der in vielen Fällen kreditfinanzierten Umlage der Landkreise und Städte liegen wegen der doppischen Haushaltssystematik auf dem Sparbuch des BV und werden zur Finanzierung von Investitionen verwendet. Ein nicht mehr hinnehmbares Ausbluten der Kommunen.“
  • Das Land stattet den BV für die übernommenen Landesaufgaben nicht ausreichend aus.
  • FWG Bezirkstagsfraktion Fraktion lehnt den Haushalt aus folgenden Gründen ab:

 

Sitzung des Bezirkstags Pfalz am 12.12.2019

Wortbeitrag Manfred Petry, FWG-Fraktionsvorsitzender

Haushaltsberatung 2020

(es gilt das gesprochene Wort)

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Wieder,

werte Kolleginnen und Kollegen,

liebe Schülerinnen und Schüler,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zu Beginn meiner Ausführungen zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4 und 5 möchte ich mich im Namen der FWG-Fraktion bei der Verwaltung und hier insbesondere beim Finanzreferat herzlich für die geleistete Arbeit rund um die Erstellung des Planentwurfs bedanken. Mein besonderer Dank gilt dem Finanzchef, Herrn Jakob Dormann, für die Vorstellung der Eckdaten des Haushaltsentwurfs und die Beantwortung der bei unserer Klausurtagung in der Villa Denis in Frankenstein aufgetretenen Fragestellungen. Es war wie jedes Jahr ein konstruktiver, vertrauensvoller und offener Meinungsaustausch. Und ich bitte sie herzlich unseren Dank auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu geben.

 

Meine Damen und Herren,

früher hat man die Haushaltsdebatten immer als „Königsdisziplin der Mandatsträger“ bezeichnet. Heute, und die Ausführungen des Bezirkstagsvorsitzenden und die meiner Vorredner bestätigen dies, kann davon wohl keine Rede mehr sein – es verursacht Unwohlsein und bereitet Schmerzen, wenn man sich mit der Entwicklung der kommunalen Finanzen in Rheinland-Pfalz im Ganzen und die des Bezirksverbands Pfalz im Besonderen auseinander setzen muss. Und in dieser Auseinandersetzung sind natürlich die Wertungen und die jeweiligen politischen Sichtweisen unterschiedlich bzw. konträr. Bei meinen Vorrednern war dies zwar nicht zu erkennen. Man konnte es auch nicht erwarten – sie bilden ja die Regierungskoalition ab. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass zumindest einer mit geballter Faust in der Hosentasche am Rednerpult stand.

Wir als FWG sehen unsere Aufgabe als Teil der Opposition darin, auf nach unserer Meinung vorgenommene Fehlinterpretationen und Fehleinschätzungen der Sachlage hinzuweisen und den daraus entwickelten Beschlussvorschlägen mit Gegenargumenten zu begegnen. Das will ich, wie schon im Bezirksausschuss am 03.12. in Pirmasens, auch heute hier im Bezirkstag gerne tun – der Haushaltsplanentwurf 2020, der Prüfbericht des Rechnungshofs, der neue Konfrontationskurs des Landes, die Rolle der ADD und die vielfältige Berichterstattung in der Presse bieten dazu ja reichlich Gelegenheit.

Schauen wir zunächst auf diesen Konfrontationskurs des Landes.

Das Land überträgt uns für den Bereich des Bezirksverbands Pfalz Landesaufgaben und sichert uns über die Landesverfassung generell und über den §15 der Bezirksordnung speziell eine auskömmliche Finanzierung dieser Landesaufgaben zu. Doch seit Einführung der Doppik hält sich das Land nicht an diese rechtliche Verpflichtung. Es weigert sich strikt, die die Landesaufgaben betreffenden Aufwendungen für Abschreibungen und Pensions- und Beihilferückstellungen finanziell auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2020 die stolze Summe von rund 6 Millionen EURO! Die vorgenommene Erhöhung der Zuweisung um gerade einmal 500.000,- EURO auf rund 24 Millionen EURO decken die Personalkostensteigerungen auf Grund von Besoldungs- und Tariferhöhungen in diesem Jahr noch nicht einmal zur Hälfte. Wir als FWG sagen: „Das ist nicht nur rechtswidrig – das ist unanständig!“

Aber es kommt noch schlimmer!

Mit Blick auf die Pensionsrückstellungen argumentiert das Land, dass in der derzeitigen pauschalen Landeszuweisung die Mittel für die benötigten Pensionszahlungen enthalten wären und deshalb keine weiteren Zahlungen für zusätzliche Rückstellungen geleistet würden. Wenn dem so ist, dann stellt sich doch zwangsläufig die Frage: „Warum soll dann der Bezirksverband eine Pensionsrückstellung bilden, wenn sich für ihn nach Sicht des Landes überhaupt keine Pensionsverpflichtungen ergeben?“ Diese Haltung und die weiterhin bestehende Forderung des Landes, der ADD und des LRH auf vollständigen Haushaltsausgleich schreien förmlich nach einer rechtlichen Überprüfung.

Die Reaktion der Bezirkstagskoalition in der Presse, vertreten durch den Bezirkstagsvorsitzenden Theo Wieder und seinen Stellvertreter Klaus Weichel – die Stellvertreterin der GRÜNEN wurde überhaupt nicht einbezogen bzw. erwähnt, lautet lapidar: „Parteiübergreifend löst der neue Konfrontationskurs des Landes Empörung aus!“

Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bezirkstag schreibt in seinem Weihnachtsbrief dazu: „Zum Thema „Haushaltsausgleich“ kann ich nur mein Unverständnis gegenüber der ADD und den zuständigen Ministerien ausdrücken!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Bezirkstagskoalition,

„Empörung“ und „Unverständnis“ – das ist nach Auffassung der FWG-Fraktion entschieden zu wenig! Das ist entschieden zu brav und zu unterwürfig! Damit erreicht man, auch mit Blick in die Zukunft, keine strukturellen Veränderungen im System!

Und wenn sie Herr Wieder, auch mit Blick auf die Forderungen von Land, ADD und LRH zum Haushaltsausgleich durch Umlageerhöhung bei den Landkreisen und Städten, zusammenfassend feststellen „Das kann nicht richtig sein!“, dann sagen wir als FWG-Fraktion: „Was nicht richtig sein kann – das ist falsch! Und wenn etwas falsch ist, dann muss man das ändern – Und wenn der- oder diejenige, die diese Änderung auf den Weg bringen kann, sich weiterhin verweigert, dann muss man diese dringend notwendige Strukturveränderung mit dem Ziel einer auskömmlichen Finanzierung der kommunalen Selbstverwaltung auf dem Rechtsweg herbeiführen!“

Und Herr Ramsauer – in diesem Zusammenhang zitiere ich sehr gerne die Mahnung von Mahatma Gandhi aus ihrem Weihnachtsbrief: „ Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun!“

Und damit komme ich zum vorliegenden Haushaltsentwurf des Bezirksverbands Pfalz für das Jahr 2020. Dieser zielt, wie schon mehrfach gehört, darauf ab, im kommunalen Teil einen vollständigen Haushaltsausgleich herbeizuführen und im §15er-Bereich ein Defizit in Höhe der zahlungsunwirksamen Aufwendungen von ca. 6 Millionen EURO auszuweisen. Mit letzterem kann sich die FWG-Fraktion sehr gut anfreunden, denn im operativen Geschäft erwirtschaften wir trotz den schlechten Rahmenbedingungen in diesem Bereich immerhin noch einen Überschuss von rund 26.000,- EURO. Doch den Weg, im vorauseilenden Gehorsam durch Erhöhung der Bezirksverbandsumlage den vollständigen Haushaltsausgleich im kommunalen Teil zu erreichen, den halten wir von der FWG-Fraktion für absolut falsch. Diese Vorgehensweise, diesen Paradigmenwechsel werden wir, wie in der Sitzung des Bezirksausschusses bereits angekündigt, nicht mittragen. Und ich sage ihnen auch warum!

  1. Ohne Umlageerhöhung weist der Haushaltsentwurf im operativen Geschäft des kommunalen Teils einen Überschuss von rund 2,6 Millionen EURO aus. Das heißt, die Erträge aus einer unveränderten Umlage und einer gleichbleibenden Dividende der Pfalzwerke AG reichen nicht nur aus, um alle zahlungswirksamen Aufwendungen zu decken, sondern erwirtschaften einen Überschuss von ca. 2,6 Millionen EURO.
  2. Dem gegenüber stehen ca. 4,3 Millionen EURO an zahlungsunwirksamen Aufwendungen (Abschreibungen, Pensions- und Beihilferückstellungen). Diese Differenz von ca. 1,7 Millionen EURO wollen sie heute mit einer Erhöhung des Umlagesatzes von derzeit 1,108 % auf 1,186 % schließen.
  3. Wie wirkt sich diese geplante Erhöhung aus? Nun – die Landkreise und Städte zahlen die erhöhte Umlage in Höhe von nunmehr 23,6 Millionen EURO „Cash“ an den Bezirksverband. Dort werden aber im operativen Geschäft „nur“ 19,3 Millionen EURO zur Abdeckung der zahlungswirksamen Aufwendungen gebraucht. Der Rest von 4,3 Millionen EURO wandert aufs Sparbuch oder reduziert die Kreditaufnahme für investive Maßnahmen. Und wenn sie sich die Schuldenentwicklung der Investitionskredite des Bezirksverbands anschauen, dann wird diese Aussage bestätigt. Es ist festzustellen, dass wir in den letzten 5 Jahren rund 25% unserer Gesamtverschuldung abtragen konnten, das sind sage und schreibe rund 7,5 Millionen EURO.
  4. Jetzt kommt noch hinzu, dass die meisten Landkreise und Städte wegen ihrer defizitären Haushalte die Bezirksverbandsumlage in Gänze oder zumindest in Teilen über Kassenkredite finanzieren müssen, damit sie dann beim Bezirksverband auf dem Sparbuch landen oder dem Schuldenabbau dienen. Ein in unseren Augen unmöglicher Zustand, der die Sinnhaftigkeit der Anwendung der Doppik bei kommunalen Haushalten unseres Erachtens erheblich in Frage stellt. Dieser „doppischen Perversität“ muss ein Ende bereitet werden. Die kommunale Familie muss hier zusammenstehen. Wir als Bezirksverband müssen uns in den Kreis derer einreihen, die die Auskömmlichkeit der kommunalen Finanzausstattung zurzeit rechtlich überprüfen lassen. Wir dürfen der Stadt Pirmasens und dem Landkreis Kaiserslautern und den klagenden Ortsgemeinden nicht in den Rücken fallen, sondern sie bei ihrem Kampf für eine auskömmliche Finanzausstattung unterstützen.

Die FWG-Fraktion schlägt deshalb vor, auf die Erhöhung des Umlagesatzes zu verzichten und die Gesamthöhe der verbleibenden zahlungsunwirksamen Aufwendungen als Defizit im Ergebnishaushalt auszuweisen. Der Ausgleich des Finanzhaushalts bliebe weiterhin gewährleistet. Ich erhebe diesen Vorschlag zum Antrag und werbe für eine breite Unterstützung.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
nehmen wir uns ein Beispiel am Kreistag des Landkreises Kaiserslautern, der sich über alle politischen Grenzen hinweg geschlossen gegen einen vorauseilenden Gehorsam und damit gegen eine durch die ADD geforderte Umlagenerhöhung ausgesprochen hat.
Nehmen wir uns ein Beispiel an der Speyerer Oberbürgermeisterin und Bezirkstagskollegin Frau Stefanie Seiler, die gestern in der Presse laute Kritik am Vorgehen des Landes, der ADD und des LRH geäußert hat und trotz aller Drohungen der ADD einen 10-Millionen-Euro-Defizithaushalt ihrem Stadtrat vorlegen wird und zur Erhöhung der Eskalationsstufe gegenüber dem Land angeregt hat.
Nehmen wir uns ein Beispiel am Stadtrat Kaiserslautern, der sich gegen die Stimme ihres Oberbürgermeisters Klaus Weichel nunmehr für eine rechtliche Überprüfung einer auskömmlichen Finanzausstattung ausgesprochen hat.

Werfen wir abschließend noch einen Blick auf die Entwicklung der Haushaltsdefizite in den vergangenen 5 Jahren im Vergleich der Planzahlen zu den tatsächlich erwirtschafteten Ist-Zahlen:

HH-Jahr                               Plan                                      Ist                                          Differenz
2014                                      3,436                     1,336                     + 2,100  61%
2015                                      4,755                     1,022                     + 3,733  79%
2016                                      5,729                     3,874                     + 1,855  32%
2017                                      3,652                     2,205                     + 1,447  40%
2018                                      2,580                     1,479                     + 1,101  43%
2019                                      4,302                     ?                                             + 10,236               51%
2020                                      5,980                     ?

Wir stellen also fest, dass im Durchschnitt in den letzten 5 Jahren die in den Haushaltsplänen veranschlagten Defizite in der Bewirtschaftung um rund die Hälfte reduziert werden konnten. In der Summe sind dies 10,236 Millionen EURO. Da im kommunalen Teil der Haushalte stets der Vollausgleich erreicht wurde, flossen diese Mittel entweder in die Finanzierung des operativen Geschäfts des §15er Bereichs, d.h. kommunales Geld zur Finanzierung von Landesaufgaben, oder, wie bereits dargelegt aufs Sparbuch des Bezirksverbands oder in den Schuldenabbau. Eine für unsere Landkreise und Städte desaströse Entwicklung!Und – lieber Herr Wieder – genau wie heute beim Einbringen des Haushaltsplans 2020 haben sie auch in den Jahren ab 2014 immer davon gesprochen, dass die Haushalte „auf Kante genäht“ seien.
„Rotstift übernimmt Regierung!“, so lautete am 01.07.2014 die Schlagzeile des Presseberichtes zur Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD. In dieser Vereinbarung, die auch noch in der ersten Jahreshälfte 2019 Gültigkeit hatte, habe ich interessante Festschreibungen und Zielsetzungen zur „Finanziellen Solidität“ des Bezirksverbands gefunden, die ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die heutige Haushaltsdebatte nicht vorenthalten möchte.
Ich zitiere:
„Darüber hinaus werden wir eine mittelfristige Finanzplanung bis 2019 erarbeiten mit dem Ziel, bei den zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen dauerhaft zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.“
Und ein paar Zeilen später findet man die bemerkenswerte Aussage – ich zitiere:

„Die Erhöhung des Umlagesatzes der Bezirksverbandsumlage zur Erhöhung der Erträge kommt als Mittel zur Herstellung eines Haushaltsausgleichs nicht in Betracht.“

Die Landkreise und Städte in der Pfalz haben sich auf diese klaren Aussagen verlassen und werden nunmehr von der neuen Koalition aus CDU, SPD und GRÜNEN bitter enttäuscht. Und es ist durchaus nachvollziehbar, dass Landrat Clemens Körner für seinen Rhein-Pfalz-Kreis zur Erhöhung der Bezirksverbandsumlage feststellt: „Das werden wir nicht mitmachen!“ Ich bin der festen Überzeugung, andere werden folgen!

Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich mich seitens der FWG-Fraktion noch kurz zum Prüfbericht des Rechnungshofs äußern und zu den Drohgebärden des Rechnungshofpräsidenten gegenüber der Stadt Worms Stellung nehmen.

Sehr geehrter Herr Müller (Rheinpfalz), wir teilen ihre Auffassung und ihre Aussagen in ihrem Kommentar zum Prüfbericht des Rechnungshofs zu 100%. Jedem neutralen Leser fällt auf, dass der Rechnungshof beim Prüfbericht des Bezirksverbands eine Einseitigkeit an den Tag legt, die jegliche Objektivität vermissen lässt. Und wenn die Objektivität verloren geht, dann muss auch an der Seriosität des Prüfberichts gezweifelt werden. Der polemische Seitenhieb mit der Drohung der Auflösung des Bezirksverbands ist einer Landesbehörde nicht würdig und völlig überflüssig. Trotz ausbleibender Erhöhung der Landeszuweisung gemeinsam mit dem Land und der ADD den vollständigen Haushaltsausgleich durch eine Erhöhung der Bezirksverbandsumlage zu fordern – also die Finanzierung von Landesausgaben aus kommunalen Kassen in einer Höhe von zusätzlich 6 Millionen EURO – muss in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden und ist nur mit einem Realitätsverlust zu erklären. Die Definition dieses Krankheitsbildes in der Fachliteratur lautet wie folgt – ich zitiere:

„Unter einem Realitätsverlust versteht man einen Zustand, bei dem der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, die ihn umgebende Situation mit ihren Objekten und Ereignissen zu erkennen, sondern in einer individuellen „Parallelwelt“ lebt.“

Dies würde auch den Drohbrief des Rechnungshofpräsidenten an den Oberbürgermeister der Stadt Worms erklären, der zurzeit in den Landkreisen, Städten und Gemeinden hohe Wellen schlägt.

Und darf Ihnen heute schon ankündigen, dass wir als FWG-Fraktion im Bezirkstag Pfalz im Falle eines Eingangs eines vergleichbaren Schreibens, wie unsere Freie-Wähler-Kollegen im Stadtrat Worms, unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft gegen den Präsidenten des LRH Strafanzeige wegen des Verdachts der „Nötigung im Amt“ stellen werden.

 

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herrn,

abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass die FWG-Fraktion in ihrer Gesamtabwägung zum Ergebnis gekommen ist, der vorliegenden Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2020 mit den entsprechenden Anlagen nur dann zuzustimmen, wenn unserem Antrag auf Beibehaltung der derzeitigen Bezirksverbandsumlage entsprochen wird.

Im Wirtschaftsplan der LUFA Speyer ist ein vollständiger Haushaltsausgleich, also auch die Finanzierung von Abschreibungen und Rückstellungen, vorgesehen und eingeplant. Vor dem Hintergrund der dazu dargestellten Sachlage im Bereich des Haushaltes des Bezirksverbands werden wir deshalb auch dem Wirtschaftsplan nicht zustimmen. Die Finanzierung von Landesausgaben durch kommunale Gelder tragen wir auch hier nicht mit.

Ganz zum Schluss nochmals unser besonderer Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralverwaltung für die gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit und die stete Bereitschaft unsere Arbeit in der Fraktion zu unterstützen.

Herzlichen Dank an alle Fraktionen im Bezirkstag, an die Einrichtungsleitungen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019.

Vielen Dank für ihre geduldige und geschätzte Aufmerksamkeit.