Termine

Liebe Mitglieder und Delegierte des

„Kreisverband Freier Wählergruppen Landkreis Kusel e.V.“,

am Donnerstag dem 28. Oktober 2021 findet um 19:30 Uhr

im DGH in Herschweiler-Pettersheim, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln eine Mitglieder- und Delegiertenversammlung statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird.

Die Versammlung erfolgt unter Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnung. Zur besseren Planung wird um eine Anmeldung vorab gebeten.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
  1. Feststellung der form- und fristgerechte Einladung/ Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Vorsitzenden
  3. Bericht des Schatzmeisters
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstandes

Neuwahlen:

  1. Wahlausschuss: Wahlleiter und WahlhelferInnen
  2. Vorsitzende/r
  3. Wahl der Stellvertreter/innen
  4. Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  5. Schriftführer/in
  6. Schatzmeister/in
  7. Wahl der Kassenprüfer
  8. Wahl der Delegierten
  9. Bericht aus dem Kreistag, Bezirkstag und Landtag
  10. Wünsche und Anträge
  11. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

Helge Schwab

 

Zwecks Planung: Bitte meldet zeitnah Eure Teilnahme der Delegierten/Vertreter bis spätestens bis 26.10.2021 bei Magot Schillo (margotschillo(at)web.de) an.

 

Zur Information: Jeder Delegierte hat eine Stimme.

Mitglieder haben kein Stimmrecht und können an der Delegiertenversammlung teilnehmen (Satzung § 3).
Jedes Mitglied einer dem Kreisverband angehörigen FWG hat das Recht, ohne Stimmrecht an den Delegiertenversammlungen teilzunehmen. (Satzung § 7)

Bitte beachtet bitte die nachstehenden Hinweise zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung!

Wir weisen darauf hin, dass nach Inkrafttreten der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz die Nutzung des DGH in Herschweiler-Pettersheim nach dem sogenannten „2G+“-System zu erfolgen hat.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 28.10.2021 ist daher

  • ein maximal 24 Stunden vorher vorgenommener, bestätigter negativer Corona-Test
    (PCR-Test, POC-Antigentest)

oder

  • ein Impfnachweis (die letzte erforderliche Impfung muss mindestens 14 Tage zurück liegen)

oder

  • ein Genesenen-Nachweis.

Bitte den entsprechenden Nachweis am Sitzungstag beim Empfang in digitaler oder analoger Form vorlegen.

Die erfassten personenbezogenen Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer werden maximal für einen Monat dokumentiert und aufbewahrt. Ebenso verfahren wir mit den bestätigten negativen Schnelltests, den Impfnachweisen und den ärztlichen Zeugnissen einer überstanden Corona-Erkrankung. Nach Ablauf dieser Frist werden diese vernichtet.

Vielen Dank!